Kennenlerngespräch
kostenfrei und unverbindlich
Der Schritt, eine Therapie in Anspruch zu nehmen, stellt für viele Menschen noch immer eine große Hürde. Umso wichtiger, dass Sie mich und die Praxis erst einmal kennenlernen.
Im Kennenlerngespräch möchte ich erfahren warum Sie zu mir kommen. Daraus resultierend kann ich Ihnen sagen ob ich Ihnen helfen kann, wie die Therapie abläuft und welchen zeitlichen Rahmen Sie ungefähr einplanen sollten. Am Ende entscheiden wir gemeinsam über eine Therapieaufnahme.
Das Kennenlerngespräch findet ausschließlich vor Ort in der Praxis statt.
Honorar
Kennenlerngespräch (30 Min.) – kostenfrei
Kognitive Verhaltenstherapie je Sitzung (50 Min.): 80,00 €
Trauerbegleitung je Sitzung (50 Min.): 60,00 €
Für Studenten je Therapiesitzung (50 Min.): 49,00 € (bei Vorlage des Studentenausweises)
Nach §4 Nr. 14 UStG (Umsatzsteuergesetz) von der Umsatzsteuer befreit.
Hinweise
Privatpraxis
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie betreibe ich eine Privatpraxis. Das bedeutet: Grundsätzlich zahlen Sie die Kosten selbst. Denn die Kosten einer Therapie oder Beratung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Private Krankenkassen und private Zusatzversicherungen übernehmen – je nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag – eventuell die Kosten.
Bitte erkundigen Sie sich selbst bei Ihrer Versicherung, ob und wieviel meines Honorars sie übernimmt.
Für Kassenpatienten
Wie eine Zahnzusatzversicherung ist es möglich, auch Heilpraktikerleistungen zusätzlich zur gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.
Die Heilpraktiker-Zusatzversicherung bieten eine Vielzahl von privaten Versicherungsunternehmen an.
Heilpraktiker-Rechnungen für Psychotherapie sind steuerlich absetzbar
Honorare für psychotherapeutische Behandlungen kannst Du eventuell in Deiner Steuererklärung als sog. „Sonderausgaben“geltend machen. Nach einem Urteil des FG Münster (AZ: 3 K 2845/02 E) sind psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastungen“anzuerkennen, wenn sie von PrivattherapeutInnen oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind. Therapeutische Maßnahmen in diesem Sinne sind gezielte, medizinisch indizierte Behandlungen zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit (Urteil des FG Köln vom 16.03.1994 12 K 2566/91). Eine fehlende Kostenbeteiligung der Krankenkasse steht dem nicht entgegen. Sprich hier einfach mal Deinen Steuerberater an.
Dauer der Therapie
Eine Therapiestunde ist 50 Minuten lang. Wie viele Stunden eine Therapie insgesamt benötigt ist so individuell wie Sie selbst. Die Anzahl der Therapiestunden richtet sich unter anderem nach der schwere Ihrer Problematik/Erkrankung, Ihrer aktuellen Lebenssituation und auch Ihrer Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit.
Eine Beendigung der Therapie ist jederzeit für Sie möglich.
In der Praxis oder Onlinetherapie
Die Therapiesitzungen können vor Ort in der Praxis oder als Online-Therapie stattfinden.
Für Online-Therapiesitzungen benötigen Sie einen Computer/Laptop, ein Tablet oder Smartphone mit Kamera und Mikrofon.
Das Kennenlerngespräch findet ausschließlich vor Ort in der Praxis statt.