Honorar - Kognitive Verhaltenstherapie in Berlin Friedrichshain
Kennenlerngespräch
Kennenlerngespräch (30 Min.) – kostenfrei
Einzeltherapie
Kennenlerngespräch (30 Min.) – kostenfrei
Einzeltherapie je Therapiesitzung (50 Min.): 90,00 €
Nach §4 Nr. 14 UStG (Umsatzsteuergesetz) von der Umsatzsteuer befreit.
Walk and Talk - Gesprächstherapie
Kennenlerngespräch (30 Min.) – kostenfrei
Walk and Talk je Therapie-Spaziergang (50 Min.): 90,00 €
Nach §4 Nr. 14 UStG (Umsatzsteuergesetz) von der Umsatzsteuer befreit.
Hinweise
Kennenlerngespräch
Der Schritt in eine Therapie ist für viele Menschen eine große Hürde – deshalb lernen wir uns im Kennenlerngespräch erst einmal in Ruhe kennen. Sie schildern mir, was Sie zu mir führt, und ich sage Ihnen, ob und wie ich Sie unterstützen kann sowie welcher zeitliche Rahmen realistisch ist. Am Ende entscheiden wir gemeinsam, ob eine Therapie bei mir der richtige nächste Schritt ist.
Das Kennenlerngespräch findet ausschließlich vor Ort in der Praxis statt.
Privatpraxis
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie betreibe ich eine Privatpraxis. Das bedeutet: Die Kosten einer Therapie oder Beratung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, sodass Sie grundsätzlich selbst dafür aufkommen. Private Krankenkassen und private Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten – je nach individuellem Versicherungsvertrag – unter Umständen ganz oder teilweise.
Bitte erkundigen Sie sich selbst bei Ihrer Versicherung, ob und wieviel meines Honorars sie übernimmt.
Hinweis für Beihilfeberechtigte: Die Beihilfe übernimmt die Kosten für eine Behandlung bei Heilpraktiker:innen für Psychotherapie in der Regel nicht, da nur Leistungen von approbierten Psychotherapeut:innen erstattungsfähig sind. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrer Beihilfestelle bzw. Ihrer privaten Zusatzversicherung.
Für Kassenpatienten
Ähnlich wie bei einer Zahnzusatzversicherung können Sie auch Heilpraktikerleistungen zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Krankenkasse absichern. Entsprechende Zusatzversicherungen bieten zahlreiche private Versicherungsunternehmen an.
Steuerliche Absetzbarkeit
Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können Sie unter Umständen in Ihrer Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen. Das Finanzgericht Münster hat entschieden (AZ: 3 K 2845/02 E), dass dies auch dann gilt, wenn die Behandlung von Privattherapeut:innen oder Privatkliniken in Rechnung gestellt wurde – unabhängig davon, ob die Krankenkasse sich beteiligt. Voraussetzung ist eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zur Heilung oder Linderung einer Erkrankung. Sprechen Sie hierzu am besten mit Ihrem Steuerberater bzw. Ihrer Steuerberaterin.
Dauer der Therapie
Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten. Wie viele Stunden insgesamt nötig sind, ist so individuell wie Sie selbst – abhängig unter anderem vom Schweregrad Ihrer Problematik, Ihrer aktuellen Lebenssituation und Ihrer Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit.
Eine Beendigung der Therapie ist jederzeit möglich.
In der Praxis oder Onlinetherapie
Die Therapiesitzungen können vor Ort in der Praxis oder als Online-Therapie stattfinden.
Für Online-Therapiesitzungen benötigen Sie einen Computer/Laptop, ein Tablet oder Smartphone mit Kamera und Mikrofon.
Das Kennenlerngespräch findet ausschließlich vor Ort in der Praxis statt.