Luise Bomke – Heilpraktikerin für Psychotherapie

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Wo ist der Unterschied zwischen Psychotherapie gemäß Heilpraktikergesetz, psychologische Psychotherapeuten und Psychiatern?

In Deutschland dürfen drei Berufsgruppen psychotherapeutisch arbeiten:

  • Ärztliche Psychotherapeuten und Psychiater
  • Psychologische Psychotherapeuten
  • Psychotherapie gemäß Heilpraktikergesetz / Heilpraktiker für Psychotherapie

Der Unterschied der drei Berufsgruppen liegt in ihrer Ausbildung, Behandlungsmethoden und Befugnissen. Hier ein kurzer Überblick:

Ärztliche Psychotherapeuten und Psychiater:

Ausbildung: Medizinstudium mit anschließender Ausbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder Ausbildung zum Facharzt z.B. für Allgemeinmedizin und eine anschließende Ausbildung in einem Psychotherapieverfahren.

Behandlungsmethoden: psychotherapeutische Diagnosen, Funktionsweise und Behandlung des Körpers in Verbindung mit der Psyche steht im Mittelpunkt, Verordnung von Medikamenten, Behandlungen ambulant oder stationär

Kostenübernahme: gesetzliche Krankenkassen, private Krankenkassen

Psychologische Psychotherapeuten

Ausbildung: Studium der Psychologie mit anschließender Ausbildung in einem Psychotherapieverfahren

Behandlungsmethoden: psychotherapeutische Diagnosen, Behandlungsschwerpunkt liegt auf psychotherapeutischen Gesprächen und kognitiven Methoden, keine Befugnis Medikamente zu verordnen

Kostenübernahme: gesetzliche Krankenkassen, private Krankenkassen

Psychotherapie gemäß Heilpraktikergesetz / Heilpraktiker für Psychotherapie

Ausbildung: Ausbildung an Ausbildungsinstituten für Heilpraktiker bezogen auf das Gebiet der Psychotherapie. Die Ausbildungsdauer variiert zwischen wenigen Monaten bis drei Jahren. Voraussetzung für die Erlaubnis zu praktizieren: schriftliche und mündliche Überprüfung vor dem zuständigen Gesundheitsamt

Behandlungsmethoden: psychotherapeutische Diagnosen, Behandlungsschwerpunkt liegt auf den Symptomen und Erlebnissen der Patienten, freie Wahl des Therapieverfahrens, keine Befugnis Medikamente zu verordnen

Kostenübernahme: private Krankenkassen, Beihilfe, Selbstzahler

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